Bislang können Inhalte von Anbietern wie Sky online oder maxdome im Ausland nur beschränkt genutzt werden. Die EU-Kommission will den Zugriff auf Streaming-Dienste mit neuen Regelungen verbessern. Ab 2017 könnten Streaming-Angebote grenzübergreifend verfügbar sein.
Das Streamen von Inhalten im Rahmen bezahlter Abonnements außerhalb der Landesgrenzen bringt Touristen vielerorts sprichwörtlich auf die Palme. Nicht selten erscheint auf den Bildschirmen der Hinweis, dass der entsprechende Service im Ausland aus Lizenzgründen nicht nutzbar sei. Auf Geschäftsreisen oder im Urlaub können Streamingkunden die Leistungen nicht nutzen, obwohl die Abonnements bezahlt sind. Der Ärger seitens der Kundschaft ist groß. Die geografische Zugangsbeschränkung erfolgt über die IP-Adresse, mit dessen Hilfe sich der aktuelle Standort nachvollziehen lässt. Lizenzrechtliche Bestimmungen wurden bisher als Grund für das sogenannte Geoblocking genannt.
Künftig soll die grenzüberschreitende Nutzbarkeit für bezahlte Streaming-Dienste gewährleistet werden, wenn es nach der EU-Kommission geht. Sie legte neue Vorschläge vor, wonach der Zugriff auf bezahlte Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union gesichert werden soll. Voraussetzung für die EU-weite Nutzung ist, dass der Kunde sein Herkunftsland nicht dauerhaft verlässt, wie es beispielsweise bei einem Umzug der Fall wäre. Anbieter, die ihren Kunden mit festem Wohnsitz den Zugriff auf ihre Onlineangebote länderübergreifend einräumen, müssten laut Brüsseler Behörde keine weiteren Lizenzen erwerben. Vorausgesetzt der Streaming-Anbieter verfügt über die nötigen Lizenzen für Filme, Serien und Co.
Kosten und Nutzen
Zusatzkosten soll es für Nutzer laut EU keine geben. Stattdessen sei es erforderlich, dass Netflix, Sky Online und Co. das Benutzer-Authentifizierungssystem umstellen, um einen Zugriff während der Reisezeit zu erlauben. Die Mehrkosten, welche den Anbietern möglicherweise entstehen, sollten sich nach EU-Kommission durch die zunehmende Attraktivität des Dienstes ausgleichen. Wie die EU-Kommission mitteilte, legen 60 Prozent der Europäer zwischen 15 und 24 Jahren wert darauf, das Online-Abo-Services auch im Ausland angeschaut werden können. Im Jahr 2020 könnten demnach 72 Millionen Europäer den neuen Service nutzen. Derzeit liege die Zahl bei 29 Millionen.
Ob es zur Realisierung der neuen Regelung für grenzüberschreitendes Streaming 2017 kommt, hängt davon ab, ob die Mitgliedstaaten sowie das Europaparlament zustimmen. Betroffen sind alle Streaming-Anbieter welche in EU-Staaten vertreten sind. Darunter Sky Online, Apple iTunes, Amazon Prime Video und Netflix. TV-Sender dürften zunächst aus lizenzrechtlichen Gründen ausgeschlossen sein. Die von ihnen erworbenen Lizenzen gelten meist ausschließlich für hiesige Märkte. Zugänge zum Ausland werden von den Rechteinhabern eingeschränkt. Gekaufte Filme, Sportsendungen oder Serien stehen deshalb meist nicht weltweit zur Verfügung. Um Inhalte dennoch grenzüberschreitend präsentieren zu können, wären bei ARD und ZDF personalisierte Benutzerkonten denkbar, um ein Plus an internationalen Sendungen zu empfangen. EU-Kommissar Günther Oettinger kündigte weitere Gespräche im Jahr 2016 an.