Videobuster LogoEs ist soweit! Video Buster verabschiedet sich von seinem Video-on-Demand Betatest und bringt das neue Streaming-Angebot offiziell an den Start.

Mit der neuen Auswahl an unterschiedlichen VoD Titeln baut Video Buster sein umfangreiches Filmangebot noch einmal aus. Ergänzend zum Filmverleih per Post können viele Titel nun auch bequem über das Internet abgerufen werden. Das Besondere im Gegensatz zur Konkurrenz ist, dass Videobuster zu jedem Film eine kostenlose Vorschaufunktion anbietet und fast jede Leihlizenz in eine Kauflizenz umgewandelt werden kann.

Online DVD Verleih per Post

Klar, ein Trailer tut es in der Regel auch, um sich über einen Film zu informieren, doch werden dort meist nur die besten Szenen aus einem Film aufbereitet und zusammengefasst. Bei Video Buster lässt sich dafür in die ersten Minuten des Films reinschnuppern. So kann man sich vorab von der Qualität überzeugen und einen ersten Einblick in den Inhalt werfen und erst danach entscheiden, ob der Film einem zusagt. Wer seine Leihlizenz in eine Kauflizenz umwandeln möchte, ist bei Video Buster ebenfalls an der richtigen Adresse. Bis zu 30 Tage nach dem Erwerb der Leihlizenz kann diese in eine Kauflizenz umgewandelt werden. Der Differenzbetrag wird natürlich angerechnet.

Noch ist das Angebot mit knapp 1000 Titeln übsichtlich, was sich aber aller Wahrscheinlichkeit nach in den nächsten Wochen und Monaten ändern wird. Mit "Ascot Elite", "Warner Home Video" und "EuroVideo" wurden bereits drei namhafte Studios mit ins Boot geholt, für Nachschub ist also gesorgt. Ziel ist es, laut Vorstand Andreas Grebenstein, jeden Leihtitel im Video Buster Programm mit einer VoD Lizenz auszustatten. Ausserdem geplant für dieses Jahr ist die Einführung von Apps für Tablets und Smart-TV Geräten.

VoD-Streams können, je nach Qualität und Alter, für eine Gebühr zwischen 1,99 und 5,99 Euro 48 Stunden lang ausgeliehen werden. Bei einem Kauf liegt der Preis zwischen 9,99 und 13,99 Euro. Kauffilme sind jederzeit über Videobuster Cloudserver abrufbar. Abogebühren fallen nicht an.

Quelle: Videobuster.de Pressemitteilung

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